Ein paar Regeln sollen sein. Sie dienen der Klarheit.
Es gilt die Vorauszahlung. Bei beschränkter Platzzahl bestimmt der Eingang der Zahlung über die Teilnahme.
Kann jemand wegen Überbuchung nicht berücksichtigt werden, wird der bereits einbezahlte Betrag zurückerstattet. Dazu ist die Bekanntgabe einer schweizerischen Bankverbindung (IBAN) erforderlich.
Bei Abmeldung durch den Teilnehmer / die Teilnehmerin wird in jedem Fall ein Verwaltungskostenbeitrag von CHF 60.- erhoben.
Eine ausreichende Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmenden. Zusätzlich empfehlen wir den Abschluss einer Annullierungskostenversicherung. Der Gerichtsstand befindet sich in Wetzikon ZH.
Vollständige AGB zum Herunterladen als PDF.